REGATTA - AUSSCHREIBUNG 1
SCR - SEGELCLUB RUST
REGATTA Betitelung :..Ansegeln.................................................................................................
Datum :...25. Mai 2024..........................................................................................................................
Ort.:.Ruster Bucht 7...............t.....................................................................................................
OESV - EDV Nummer :11834...................................................................................................
Veranstalter :Segelclub Rust SCR.......................................................................................................................
1. Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln , die in den Wettfahrtregeln Segeln ( WRS ) festgelegt sind. Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des ÖSV, die allgemeinen Segelanweisungen des ÖSV, die ergänzenden Segelanweisungen des Segelclubs Rust, diese sind im Clubhaus des SCR ausgehängt und auf der HP abrufbar.
Es gelten die Bestimmungen der Anti Doping Regelungen des WRS und des Anti Doping Bundesgesetzes.
Je nach Gesetzeslage, zB Corona Regeln kann es für die Veranstaltung besondere
Bestimmungen geben.
2. Teilnahmeberechtigung und Meldung
International offen für Ein und Mehrrumpfboote, die den Klassenbestimmungen entsprechen und Haftpflichtversichert sind.
Es gilt das Yardstickregulativ des ÖSV.
Die Steuerleute müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des ÖSV oder eines World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
Die Voranmeldung ist online unter - https://www.segelclub-rust.at/content/Regatta-Anmeldung.php oder auch telefonisch unter 0664 / 4018657 wegen der Vorbereitung, Einkäufe etc. sehr wünschenswert. Am Tag der Regatta müssen sich aber alle Steuerleute, Skipper im Regattabüro des SCR Ruster Bucht 7, 7071 Rust einfinden und die Anmeldung unterschreiben.
Die Registrierung im Clubhaus ist von 8 Uhr bis 9 Uhr möglich, bitte die Haftpflichtversicherungspolizzennr. und ÖSV Mitgliedskarte bereithalten. Gleich zu bezahlen ist die Meldegebühr von € 25.- pro Boot und € 5.- pro Person für das Segleressen nach der Siegerehrung.
3. Steuermannbesprechung
Von 9 Uhr bis 9 Uhr 30 ! Erklärung der Segelanweisungen,
anschließend ablegen ins Startgebiet.
4. Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind auf der Info – Tafel angeschlagen und werden auf Wunsch
ausgehändigt, diese enthalten alles, was Ihr über die Regatta wissen solltet.
Achtung, jeweils am Freitag am Abend ca. 19 Uhr vor den Regatten werden im Clubhaus
für alle Einsteiger und Interessenten die Segelanweisungen ausführlich erläutert.
Alle Segler sind dazu eingeladen.
5. Strafsystem
Siehe Segelanweisungen.
6. Betreuerboote
Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.
7. Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden oder empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
8. Preise
Pokale für die ersten drei Plätze - Urkunden für alle Crewmitglieder.
9. Haftung - Bilder - Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/ oder Teilnahme die WSR, die Regeln der sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter , deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden welcher Art und Ursache auch immer zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung / Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden
aus. Dieser Haftungsausschluß gilt für Schadenseintritte vor, währen und nach der Veranstaltung, jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen die für die Durchführung der Regatta oder als Schiedsrichter oder dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
10. Aufnahmen in Bild und Ton - Handhabung von Daten
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und oder Teilnahme damit
einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten oder Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Verabstaltung und zu
ihrer auch künftigen Bewerbung , sowie zur Förderung der Zwecke der veranstalteten
Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen, gilt auch für alle Daten.
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihren gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich dafür bevollmächtigte Person abzugeben.
11. Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegeldes oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen in Fällen von höherer Gewalt ( Wetter ) .